Information zur Änderung bei der Einreichung von Bauantragsunterlagen

    Die Gemeinde Möttingen teilt mit, dass sich seit Januar 2024 weitreichende Änderungen beim Stellen eines Bauantrages ergeben haben. Künftig besteht die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren digital einzureichen.

    Bauherren bzw. die von ihnen beauftragten Entwurfsplaner können seit diesem Zeitpunkt ihre Anträge über das Bayernportal per Online-Formular an das Bauamt des Landratsamtes Donau-Ries übermitteln (Link: https://yourls.donau-ries.de/bauantragonline). In diesem Fall helfen Informationsfelder beim Ausfüllen des Bauantrags.
    Eine Einreichung digitaler Dokumente (z.B. als PDF-Dokumente) per E-Mail an das Landratsamt Donau-Ries stellt keine wirksame Antragstellung dar.

    Weiterhin besteht aber auch die Möglichkeit, den Bauantrag mit dem gewohnten Formblatt in Papierform einzureichen. Es besteht also keine Pflicht zur digitalen Antragstellung.

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Antrag künftig direkt beim Landratsamt (nicht wie bisher bei der jeweiligen Gemeinde) einzureichen ist. Die Beteiligung der Gemeinde ist jedoch nach wie vor gewährleistet, d. h. die Gemeinde wird vom Landratsamt über den jeweils eingereichten Antrag informiert und muss dann über das gemeindliche Einvernehmen entscheiden.

    Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft, erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinde.

    Direkt bei der Gemeinde können demnach nur noch folgende Anträge in Papierform eingereicht werden:

    • Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Bauvorhaben hält alle Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans ein)
    • isolierte Ausnahmen/Befreiungen/Abweichungen
    • Anzeigen zur Beseitigung
    • genehmigungsfreie Abgrabungen

    Auch wenn Anträge und Unterlagen überwiegend direkt beim Landratsamt einzureichen sind, empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Gemeinde.

    Für Informationen und Rückfragen ist ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Möttingen Frau Lena Husel, E-Mail: LHusel@moettingen.de, Tel. 09083/9610-16.

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