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Breitbandversorgung in der
Gemeinde Möttingen
1. Verfahren
14. Januar 2019:
Link zur beim Bayerischen Breitbandzentrum veröffentlichten
abschließenden Projektbeschreibung Modul 9 hier...
22. März 2017:
Link zum Fördersteckbrief beim Bayerischen Breitbandzentrum
hier...
20. Oktober 2016:
Link zur Stellungnahme der Gde. Möttingen bezüglich der Vorlage
des Kooperationsvertrages bei der Netzagentur im Rahmen der
Breitbandrichtlinie - BbR hier...
07. März 2016:
Die Gemeinde Möttingen hat
in München von Staatsminister
der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat Markus Söder am 07. März 2016
den Förderbescheid vom 03.03.2016 für den Breitbandausbau in den
Ortsteilen Appetshofen/Lierheim, Enkingen und für das Gewerbe-
und Industriegebiet Enkinger Wegfeld erhalten.
mehr...
20. Januar 2016:
Link zur Bekanntmachung der Gemeinde Möttingen bezüglich der
vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur
Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im
Freistaat Bayern hier...
17. September 2015
Link zur Bekanntmachung der Gemeinde Möttingen bezüglich der
vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur
Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im
Freistaat Bayern hier...
09. Januar 2015
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines
Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im
Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR)
-
Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR -
Die Gemeinde Möttingen führt ein
Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den
Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde
definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur
Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe-
und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) durch.
Die Gemeinde Möttingen hat
beschlossen, das Auswahlverfahren vom 12. September 2014 zu
wiederholen. Hierzu
beachten Sie bitte in „Bekanntmachung des Auswahlverfahrens
Möttingen 2“ Punkt 8 Absatz c Angaben zu den Auswahlkriterien.
Auch stehen in Appetshofen mit
Lierheim zusätzliche Leerrohre zur Verfügung.
Die Gemeinde Möttingen bittet
daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze
bis zum
Sonntag 08. März 2015
(verlängert am 19.01.2015)
um ein Angebot zur
bedarfsgerechten Erschließung der genannten Gebiete.
Downloads
Die Bedarfsmeldungen mit
mindestens 50 Mbit/s sind gegenüber dem Verfahren vom 12.
September unverändert in den Karten dargestellt.
12. September 2014
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines
Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im
Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR)
- Bekanntmachung
gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR -
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Die Gemeinde Möttingen führt ein
Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den
Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde
definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur
Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe-
und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) durch.
Die Gemeinde Möttingen bittet
daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze
bis zum 06. November 2014
um ein Angebot zur
bedarfsgerechten Erschließung der genannten Gebiete.
Downloads:
Die Bedarfsmeldungen
mit mindestens 50 Mbit/s sind in den Karten dargestellt.
Ergebnisse der Markterkundung im Rahmen
der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten
in Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
11. September 2014
Nachdem weder
aufgrund der Onlineabfrage noch aufgrund der individuellen
Abfrage eine Ausbauerklärung von Netzbetreibern eingegangen ist,
stellt die Gemeinde fest, dass die Markterkundung erfolglos
geblieben ist.
Die Bedarfsmeldungen
mit mindestens 50 Mbit/s sind in den Karten dargestellt
01.
Juli 2014:
Ergebnisse der Bedarfserhebung
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten
in Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR)
Die Gemeinde Möttingen hat
Bedarfsgebiete festgelegt, in denen Bedarf nach einem Zugang
zum Hochgeschwindigkeitsnetz ermittelt wurden.
Es sind von Unternehmen im
Sinne des UstG § 2 Abs. 1 Satz 1 folgende Bedarfsmeldungen mit
einen Bedarf von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und
mindestens 2 Mbit/s im Upstream und 30 Mbit/s eingegangen. Die
Bedarfsgebiete sind:
Kumulationsgebiet Appetshofen -
der gesamte Ortsteil
mit Lierheim
4 Meldungen mit einem Bedarf ab
50 Mbit/s
5 Meldungen mit einem Bedarf ab
30 Mbit/s
Kumulationsgebiet Enkingen -
der gesamte Ortsteil
Enkingen
5 Meldungen mit einem Bedarf ab
50 Mbit/s
1 Meldung mit einem Bedarf ab 30
Mbit/s
Kumulationsgebiet Enkinger Weg -
das gesamte
Gewerbegebiet Enkinger Wegfeld
7 Meldungen mit einem Bedarf ab
50 Mbit/s
5 Meldungen mit einem Bedarf ab
30 Mbit/s
Markterkundung:
Die Gemeinde Möttingen bittet
daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze
bis zum 08. August 2014
mitzuteilen, ob sie sich ohne
finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den
kommenden drei
Jahren zu
marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im
jeweiligen Erschließungsgebiet anzubieten bzw. ob zumindest
Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s
im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den
kommenden drei Jahren in den Erschließungsgebieten angeboten
werden.
Im Falle eines
eigenwirtschaftlichen Ausbaus muss der Netzbetreiber der Kommune
einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan
vorlegen (vgl. BbR Nr. 4.1.1). Kommt der private Investor seinen
selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat der
Zuwendungsempfänger zweimal erfolglos eine Nachfrist gesetzt,
kann er mit der Auswahl des Netzbetreibers fortfahren.
Downloads:
Die Bedarfsmeldungen mit
mindestens 50 Mbit/s sind in den Karten dargestellt.
Markterkundung:
Bedarfserhebung im Rahmen der
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen
in Gewerbe- und
Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Zweck der Förderung ist der sukzessive Aufbau von
hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und
Kumulationsgebieten im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten
von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s
im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA Netze). Damit
sollen die in Gewerbe- und Kumulationsgebieten angesiedelten
Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die
Attraktivität dieser Räume als Wirtschaftsstandort gesteigert
werden.
Die Erschließung weiterer Anschlussinhaber wie Privathaushalte,
Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden
auch unterhalb einer Übertragungsrate von 50 Mbit/s im
Downstream ist ein erwünschter Nebeneffekt.
Die Gemeinde Möttingen hat Bedarfsgebiete festgelegt, in denen
nun der Bedarf nach einem Zugang zum Hochgeschwindigkeitsnetz
ermittelt werden soll. Diese Bedarfsgebiete sind:
Kumulationsgebiet Appetshofen - der gesamte Ortsteil mit
Lierheim.
Kumulationsgebiet Enkingen -
der gesamte Ortsteil Enkingen und das
Gewerbegebiet Enkinger Wegfeld.
Unternehmen, die in den festgelegten Gebieten ihren Firmensitz
haben, sind nun aufgefordert ihren Bedarf an
Hochgeschwindigkeitsinternet
bis zum 30.04.2014
zu melden. Der Fragebogen wird den Firmen in den geplanten
Gebieten direkt zugesandt und kann vorab auch hier
heruntergeladen werden.
Downloads:
Fragebogen für Gewerbetreibende hier!
Kumulationsgebiet Appetshofen
Kumulationsgebiet Enkingen/Enkinger Wegfeld
Gemeinde Möttingen
Pfarrgasse 6
86753 Möttingen
Erwin Seiler, Erster
Bürgermeister
Telefon: 09083/9610-0
Telefax: 09083/9610-15
Internet:
www.moettingen.de
E-Mail:
gemeinde@moettingen.de
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